Wer pflegebedürftig ist und zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag – seit 2026 monatlich 131 Euro. Viele wissen gar nicht, dass dieses Geld sonst einfach verfällt. Wir erklären Euch, wie der Entlastungsbetrag funktioniert und wie Pflegedienst Günther Euch dabei unterstützt, ihn optimal zu nutzen.
Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Er soll pflegende Angehörige im Alltag entlasten und steht unabhängig vom Pflegegeld zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 131 Euro. Anspruch haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden – unabhängig davon, ob die Pflegekasse oder das Sozialamt die Pflege finanziert.
Nicht genutzte Beträge werden automatisch auf die Folgemonate beziehungsweise auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Der Anspruch verfällt spätestens am 30. Juni des Folgejahres.
Der Entlastungsbetrag wird nicht klassisch beantragt. Ihr zahlt zunächst selbst und reicht die Belege bei der Pflegekasse ein, oder Euer Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.
Wir übernehmen für Euch die Abrechnung des Entlastungsbetrags direkt mit der Pflegekasse – Ihr müsst nicht in Vorleistung gehen. Ob Hauswirtschaftliche Versorgung oder Betreuung & Alltagsbegleitung: Wir zeigen Euch, wie Ihr die 131 Euro im Monat sinnvoll für Eure Angehörigen einsetzt. Meldet Euch gerne für ein unverbindliches Gespräch.
Hinweis: Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Eure Pflegekasse.