UNSERE LEISTUNGEN

Pflegeberatung

Die Pflegeberatung unterstützt Euch dabei, den Überblick zu behalten – von der Beantragung eines Pflegegrades über die Auswahl passender Leistungen bis hin zur Organisation des Alltags. Wir stehen Euch mit unserer Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung persönlich zur Seite.

[Bildplatzhalter: Pflegeberaterin im vertrauensvollen Gespräch mit einer Seniorin und ihrer Tochter am Wohnzimmertisch, Unterlagen und ein warmes Lächeln, einladende und ruhige Atmosphäre]

Was die Pflegeberatung umfasst

Individuelle Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades

Aufklärung über Leistungen der Pflegeversicherung

Hilfe bei der Auswahl passender Pflege- und Betreuungsangebote

Beratung zu Entlastungsangeboten für Angehörige

Persönliche und einfühlsame Begleitung bei allen Fragen rund um die Pflege

Wie oft ist die Beratung Pflicht?

Wenn Ihr Pflegegeld bezieht, ist die Beratung gesetzlich vorgeschrieben:

Pflegegrad 1: freiwillig

Pflegegrad 2–3: alle 6 Monate

Pflegegrad 4–5: alle 3 Monate

Die Kosten übernimmt vollständig Eure Pflegekasse – für Euch entstehen keine zusätzlichen Kosten.