Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Pflegegeld. Wir zeigen Euch die aktuellen Beträge 2026 nach Pflegegrad und erklären, wann sich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen mehr lohnen.
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld direkt und kann frei darüber verfügen.
Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2, also mindestens 27 Punkte im Neuen Begutachtungsassessment. Die Pflege muss zu Hause und in geeigneter Umgebung stattfinden, zum Beispiel durch Angehörige oder Ehrenamtliche.
Pflegesachleistungen finanzieren professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst und sind deutlich höher als das Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 stehen zum Beispiel 796 Euro Pflegesachleistungen im Vergleich zu 347 Euro Pflegegeld zur Verfügung. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich: Je mehr Sachleistungen Ihr nutzt, desto anteilig geringer fällt das Pflegegeld aus.
Ob reines Pflegegeld, Pflegesachleistungen wie unsere Grundpflege und Behandlungspflege, oder eine Kombination aus beidem – die richtige Wahl hängt von Eurer individuellen Situation ab. In unserer Pflegeberatung finden wir gemeinsam die passende Lösung für Eure Familie.
Hinweis: Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Eure Pflegekasse.