Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Ein Referentenentwurf liegt vor (Stand: Juni 2026), beschlossen ist das Gesetz aber noch nicht. Wir fassen die wichtigsten geplanten Änderungen für Euch zusammen.

Neue Budgets statt Einzelleistungen

Höhere Hürden für Pflegegrad 1 bis 3

Die Punkteanforderungen für die Pflegegradbestimmung sollen ab 2027 steigen. Für Pflegegrad 1 wären künftig 15 statt bisher 12,5 Punkte nötig. Das macht die Ersteinstufung und die Höherstufung schwieriger.

Pflegegrad 1 besonders betroffen

Für Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag künftig entfallen, ein Sozialraumbudget ist für diese Stufe nicht vorgesehen.

Was ändert sich für pflegende Angehörige?

Wann tritt die Reform in Kraft?

Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Pflegebegleitung erst ab 2028. Der Referentenentwurf muss aber noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen – Details können sich noch ändern.

Was solltet Ihr jetzt tun?

Da sich einzelne Punkte im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können, lohnt sich eine persönliche Pflegeberatung. Wir halten Euch auf dem Laufenden und beraten Euch, wie Ihr Euch am besten auf die Änderungen vorbereitet.

Hinweis: Stand dieser Informationen ist September 2026 auf Basis des vorliegenden Referentenentwurfs. Da sich der Gesetzgebungsprozess noch ändern kann, ersetzen diese Angaben keine individuelle Beratung.