Wenn Ihr Pflegegeld bezieht und die Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen sicherstellt, seid Ihr gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Wir erklären Euch, wie oft das nötig ist, was bei Versäumnis passiert und was der Besuch kostet.

Was ist die Pflichtberatung nach §37.3 SGB XI?

Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI, auch Pflichtberatung oder Beratungseinsatz genannt, ist ein verpflichtender Kontrollbesuch für alle, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegenden Angehörigen praktische Unterstützung zu geben.

Wer muss die Beratung in Anspruch nehmen?

Verpflichtet sind alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen, weil die Häuslichkeit ohne professionellen Pflegedienst durch Angehörige oder nahestehende Personen sichergestellt wird. Wer ausschließlich Pflegesachleistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst nutzt, ist von der Pflicht befreit.

Wie oft ist der Beratungsbesuch fällig?

Was passiert, wenn Ihr die Frist verpasst?

Wird der Beratungsbesuch nicht rechtzeitig durchgeführt, kürzt die Pflegekasse zunächst das Pflegegeld um 50 Prozent. Erfolgt der Nachweis weiterhin nicht, entfällt das Pflegegeld vollständig, bis der Besuch nachgeholt wurde. Es lohnt sich daher, die Termine fest im Blick zu behalten.

Wer führt die Beratung durch?

Die Pflegekasse selbst führt den Besuch nicht durch. Berechtigt sind stattdessen Mitarbeiter zugelassener ambulanter Pflegedienste oder unabhängige, von der Pflegekasse anerkannte Prüferunternehmen. Ihr könnt in der Regel wählen, welcher zugelassene Anbieter den Besuch bei Euch durchführt.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Für Euch entstehen keine Kosten. Der Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI wird vollständig von der Pflegeversicherung getragen und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

So unterstützt Euch Pflegedienst Günther

Als zugelassener ambulanter Pflegedienst führen wir Euren Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI gerne durch. Dabei schauen wir uns gemeinsam mit Euch die Pflegesituation an, geben praktische Tipps für den Alltag und beraten Euch zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten wie der Pflegeberatung. Meldet Euch einfach rechtzeitig vor Ablauf Eurer Frist bei uns.

Hinweis: Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Eure Pflegekasse.